Tantiemen-Modell – eine einmalige Sonderzahlung in eine Unterstützungskassenzusage umwandeln
Situation: Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einmalig eine hohe Tantieme, Abfindung oder Sonderzahlung erwarten, würden sich freuen, wenn sie diese gegen eine Betriebsrente tauschen dürfen. Denn während die Auszahlung einer Tantiemen- oder Sonderzahlung in der Regel mit extrem hohen Abzügen belastet ist, dürfen bei Erhalt der Betriebsrente in der Rentenphase deutlich geringere Abzüge erwartet werden.
Umso mehr wertschätzen es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn ihr Unternehmen ihnen ermöglicht die hohe Einmalgehaltszahlung in eine Zusage auf Betriebsrente umzuwandeln. Und gleichzeitig nutzt das Unternehmen auf diese Weise die betriebliche Altersversorgung in intelligenter Weise zur Personalbindung und Personalgewinnung.
So wird es gemacht
Die geplante Einmalgehaltszahlung verbleibt im Unternehmen und die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter erhält stattdessen eine beitragsorientierte Leistungszusage aus Entgeltumwandlung (gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG).
Sprich: Das Unternehmen verpflichtet sich Beiträge in Höhe der umgewandelten Einmalgehaltszahlung zur Ausfinanzierung der Versorgungszusage zu verwenden und sagt daraus resultierend eine lebenslange Rente bzw. eine Kapitalzahlung zum Rentenbeginn bereits heute verbindlich zu.
Welcher Durchführungsweg – Vorteil DPF
Nachdem sich ein Unternehmen dafür entschieden hat, die Umwandlung von hohen Einmalgehaltszahlungen in eine Versorgungszusage im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen, stellt sich als Nächstes die Frage nach dem Durchführungsweg.
Wegen der Höhe der umgewandelten Beträge kommen regelmäßig nur die Pensionszusage (Direktzusage) oder die Unterstützungskasse als Durchführungsweg in Frage.
Hier bietet der DPF mit dem System der kongruenten Rückdeckung im Gegensatz zur Pensionszusage und zur pauschaldotierten Unterstützungskasse entscheidende Vorteile. Die Versorgungszusage kann nämlich sowohl vollständig steuerwirksam als auch komplett bilanzneutral ausfinanziert werden. Die Steuerbilanz wird gar nicht tangiert und im Anhang der Handelsbilanz wird ebenfalls Bilanzneutralität erzeugt (Stichwort: „automatischer Nullausweis“).
Hauptvorteile: Die Ausfinanzierung der Versorgungszusage erfolgt sowohl vollständig steuerwirksam als auch komplett bilanzneutral.
Ein weiterer Vorteil des Systems der kongruenten Rückdeckung ist, dass die finanziellen Risiken, die dem Unternehmen aus der erteilten Versorgungszusage heraus entstehen können, komplett auf Versicherungsunternehmen ausgelagert sind.
Die Renten- oder Alterskapitalzusagen werden in vollem Umfang über die garantierten Leistungen aus den von der Deutschen Unterstützungskasse abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen abgesichert.
Effekt: Im Versorgungsfall ist die vom Unternehmen geschuldete Leistung und die Leistung, die aus der Rückdeckungsversicherung über den DPF an die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter fließt, exakt deckungsgleich (kongruent).
Kurz und knapp:
- Die Tantieme bzw. Sonderzahlung verbleibt im Unternehmen (s. Entgeltumwandlungsvereinbarung).
- Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter erhält stattdessen eine Versorgungszusage über den DPF.
- Die erteilte Versorgungszusage wird bis zum Rentenbeginn mit gleichbleibenden Beiträgen ausfinanziert.
- Die Summe der Beiträge entspricht der umgewandelten Tantieme bzw. Sonderzahlung.
- Die Höhe der Zusage entspricht mindestens den Garantie-Werten der Rückdeckungsversicherung.
Besonderheit: Ausfinanzierung der Zusage erfolgt mit laufenden Beiträgen
Die wichtigste steuerliche Bestimmung bei Zusagen über den DPF ist, dass Zuwendungen des Unternehmens zur Ausfinanzierung der Zusage in Form von „gleichbleibenden Beiträgen“ über die gesamte Dauer von der Erteilung der Zusage bis zum geplanten Rentenbeginn erfolgen muss.
Sprich: Das Unternehmen hat sich zwar verpflichtet, die umgewandelte Sonderzahlung zur Ausfinanzierung der Versorgungszusage zu verwenden, darf dies aus steuerlichen Gründen aber nicht in Form einer einmaligen Zahlung tun.
Daher besteht die Hauptaufgabe des Tantiemen-Modells des DPF darin, aus der umgewandelten Einmalgehaltszahlung den „gleichbleibenden jährlichen Beitrag“ abzuleiten, den das Unternehmen bis zum geplanten Rentenbeginn verbindlich schuldet und der darüber hinaus die gesetzlichen Anforderungen der „Wertgleichheit“ erfüllt.
Dabei wird das Guthaben aus der umgewandelten Einmalgehaltszahlung aufgezinst* und durch die Jahre bis zum Rentenbeginn geteilt. Nutzen Sie zur Herleitung des zu dotierenden Jahresbeitrags unser Rechentool.
Diese Vorgehensweise in unserem Konzept wird durch ein Rechtsgutachten, welches unter arbeits-, steuer- und insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten die Zulässigkeit bestätigt, abgesichert. Versicherungsunternehmen bestätigen ebenfalls die Unbedenklichkeit dieser Vorgehensweise.
Beitragsberechnung Tantiemen-Modell
Wir haben für Sie ein Rechentool entwickelt, mit dessen Hilfe Sie aus der umgewandelten Einmalgehaltszahlung den zu dotierenden Jahresbeitrag ermitteln können.
NEU: Jetzt mit Treuhandkonto
Ab sofort kann ein mit dem IWV Institut für Wirtschaftsmathematik und betriebliche Versorgungssysteme abgestimmtes Treuhandkonzept im Rahmen des Tantiemen-Modells eingesetzt werden. Dabei handelt es sich um ein kostengünstiges Guppentreuhandmodell mit unkompliziertem Beitrittsverfahren, auf dem bei Einrichtung einer Zusage die Summe der bis zum Rentenbeginn zu leistenden Beiträge eingezahlt werden. So werden die Gelder von Beginn an außerhalb des Trägerunternehmens geführt, sind insolvenzgeschützt und können als Betriebsausgabe bewertet werden.
So einfach geht’s:
- Beitrittserklärung ausfüllen, gegenzeichnen und mit den Gesamtunterlagen an den DPF senden.
- Rahmenvereinbarung an das Unternehmen übergeben – wichtig für Bewertung als Betriebsausgabe.
Gern stellen wir Ihnen die Funktions- und Vorgehensweise des Treuhandkontos vor – bitte wenden Sie sich hierzu an Herrn Andreas Olm unter a.olm@deutscher-pensionsfonds.de oder 040-696 355 511 – wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
Die Vorgehensweise
Schritt 1: Mit Hilfe der vom DPF entwickelten Entgeltumwandlungsvereinbarung wird der Betrag definiert, den das Trägerunternehmen verpflichtet ist jährlich bis zum Rentenbeginn der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters in die Versorgung zu dotieren.
Gleichzeitig wird die Rückdeckungsversicherung bestimmt, die zur Ausfinanzierung genutzt werden soll.
Schritt 2: Das Unternehmen richtet ein gesondertes Konto mit einem Guthaben in Höhe der Summe aller zugesagten Beiträge ein und verpfändet es zur Sicherheit der Beitragszahlung an die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter.
Der DPF zieht von diesem Konto den Jahresbeitrag ein und überführt ihn bis zum Rentenbeginn in die Rückdeckungsversicherung – unabhängig davon, ob die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter noch bei dem Unternehmen tätig ist oder nicht.
Schritt 3: Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter erhält eine Zusage in Höhe der garantierten Werte der Rückdeckungsversicherung, die zur Ausfinanzierung ausgewählt wurde.
Alle sich bis zum Rentenbeginn ergebenden Wertentwicklungen und Überschüsse in der Rückdeckungsversicherung erhöhen die zugesagte Rente bzw. die zugesagte Kapitalleistung.
Ergebnis: Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter hat eine hohe Tantieme oder Sonderzahlung in eine Betriebsrentenzusage umgewandelt, deren Höhe unabhängig von dem weiteren beruflichen Werdegang bereits heute feststeht – ein lukrativer Tausch.
Auch die Unternehmen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diesen Tausch ermöglichen, punkten in den Bereichen Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergewinnung.
Und wenn in den nächsten Jahren mal wieder eine hohe Tantiemen- oder Sonderzahlung ins Haus steht, kann diese ganz oder teilweise mit Hilfe des Tantiemen-Modells des DPF gegen eine weitere Versorgungszusage eingetauscht werden.
Praxis-Tipp für alle, die jedes Jahr eine Tantiemen- oder Sonderzahlung erhalten:
Wenn jedes Jahr eine Tantiemen- oder Sonderzahlung in gleicher oder berechenbarer Höhe gezahlt wird, dann empfehlen wir einen Betrag zu definieren, der im Monat der Sonderzahlung für die Ausfinanzierung einer kongruent rückgedeckten Zusage über den DPF „übrig“ ist. Dieser Betrag wird jedes Jahr „gleichbleibend“ mit Hilfe der Entgeltumwandlungsvereinbarung des DPF umgewandelt, um die Versorgungszusage wie oben beschrieben mit gleichbleibenden Beiträgen bis zum Rentenbeginn auszufinanzieren.
Und sollte die Tantiemen- bzw. Sonderzahlung in einem Jahr einmal ausbleiben oder geringer ausfallen und deswegen weniger oder kein Geld für die Finanzierung der Betriebsrente übrig sein, dann darf ausnahmsweise auch der Betrag der Entgeltumwandlung reduziert oder eingestellt werden (gemäß Einkommensteuer-Richtlinie R4d Abs. 9 Satz 5 und 6 EStR 2008).
Wenn die Tantiemen- oder Sonderzahlungen jedes Jahr unterschiedlich hoch ausfallen, schlagen wir vor, den Durchschnitt der Sonderzahlungen der letzten Jahre zu bilden, bei Bedarf noch einen Sicherheitsabschlag abzuziehen und so den Betrag zu definieren, der jedes Jahr in dem Monat der Sonderzahlung für die Ausfinanzierung einer kongruent rückgedeckten Zusage über den DPF umgewandelt werden soll.
*Nach Höfer (§ 1 BertrAVG, RZ. 2570) ist der Zinssatz für die Aufzinsung am Kapitalmarkt auszurichten und soll dem Zins entsprechen, der für relativ sichere langfristige Geldanlagen bei Abschluss der Umwandlungsvereinbarung zu erzielen ist. Der von uns vorgeschlagene Zinsansatzes für die einmalige Aufzinsung orientiert sich am 10-Jahres-Durchschnitt des monatlich veröffentlichten Wertes der „Einlagefazilität“ der Europäischen Zentralbank (EZB), wird jährlich von uns im Dezember aktualisiert und gilt als Orientierungshilfe für das Folgejahr. Für den Zeitraum der letzten zehn Jahre (Januar 2012 bis Dezember 2021) liegt der Monatsdurchschnitt aufgerundet bei 0,01%.