Portfolio-Konzept –Risikostreuung und Anlagemanagement bei Unterstützungskassenzusagen
Situation: Regelmäßig werden zur Ausfinanzierung einer Unterstützungskassenzusage hohe Beträge fällig, z.B. bei:
- Gesellschafter-Geschäftsführerinnen und -Geschäftsführern sowie Vorstandsmitgliedern (Stichwort: ersetzende Versorgung).
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit höheren Einkommen und somit höherem Versorgungsbedarf.
- Älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die keine bzw. nur eine ungenügende Altersvorsorge aufgebaut haben.
Die Unterstützungskassenzusage in diesen Fällen mit „nur“ einem Rückdeckungsversicherungsprodukt auszufinanzieren kann riskant sein, denn sowohl eine ungünstige Entwicklung des Versicherungsprodukts, als auch des Versicherungsunternehmens kann den gesamten Erfolg der Versorgung gefährden.
Eine Lösung aus unserer Sicht: Das Portfolio-Konzept des DPF
Das Portfolio-Konzept des DPF ermöglicht eine Verteilung des Dotierungsbetrags zur Ausfinanzierung einer Versorgungszusage auf mehrere Zusagen, die mit unterschiedlichen Rückdeckungsversicherungen ausfinanziert werden – die Voraussetzung hierfür bietet der Leistungsplan des DPF.
Dabei wird das Anlagerisiko bei der Ausfinanzierung einer Versorgungszusage auf mehrere Zusagen verteilt, die dann vom DPF für die Versorgungsanwärterin bzw. den Versorgungsanwärter in der Verwaltung zusammengefasst werden. Dabei kann jede Zusage mit einer Rückdeckungsversicherung eines anderen Versicherungsunternehmens ausfinanziert werden.
Sobald für eine Versorgungsanwärterin bzw. einen Versorgungsanwärter der Dotierungsbetrag auf mehr als eine Zusage verteilt wird, sprechen wir von einem „Portfolio“. Ab einem Dotierungsbetrag von 400 Euro im Monat lohnt es sich unserer Meinung nach darüber nachzudenken den Dotierungsbetrag auf zwei Zusagen mit unterschiedlichen Rückdeckungsversicherungen zu verteilen.
Ein weiterer Vorteil: Überdies liefert das Portfolio-Konzept des DPF neben der Vermeidung von „Kumulrisiken“ und der Möglichkeit zu diversifizieren einen weiteren Vorteil. Bei zukünftigen Erhöhungen des Dotierungsvolumens können entweder die bestehenden Versorgungszusagen aufgestockt werden oder es kann auch eine weitere Versorgungszusage das bestehende Portfolio ergänzen. Auf diese Weise können zum Beispiel attraktive Neuprodukte im Verlauf der Zeit bei der Ausfinanzierung der Versorgung mit einbezogen werden – das Portfolio “atmet”.
Kurz gesagt: Das Portfolio-Konzept des DPF ermöglicht Beraterinnen und Beratern, Unternehmen sowie Versorgungsanwärterinnen und Versorgungsanwärtern bei der Ausfinanzierung jeder Versorgung ein bedürfnisgerechtes Portfolio von zwei und mehr Zusagen individuell zusammen zu stellen.
Und dabei kann JEDER Tarif eines Versicherungsunternehmens, der zusammen mit den Unterlagen des DPF die Voraussetzungen zur Rückdeckung einer Zusage erfüllt, als Finanzierungsinstrument eingesetzt werden.
Die Beraterinnen und Berater erbringen auf diese Weise eine Consulting-Dienstleistung mit entsprechender Wertigkeit und Wahrnehmung bei den Unternehmen. Und auch die Unternehmen, die das Portfolio-Konzept des DPF einsetzen, punkten in den Bereichen Personalbindung und Personalgewinnung.
Kurz und knapp:
- Portfolio-Konzept heißt: der Dotierungsbetrag wird auf mehrere Zusagen verteilt.
- Ab 400 Euro Dotierungsbetrag kann sich eine Streuung auf mehrere Zusagen lohnen.
- Jede Zusage kann mit einer Rückdeckungsversicherung eines anderen Versicherungsunternehmens ausfinanziert werden.
- Für jede Versorgungsanwärterin und jeden Versorgungsanwärter kann ein eigenes Zusagen-Portfolio zusammengestellt werden.
- Im Laufe der Zeit ist das Portfolio um weitere Zusagen erweiterbar – es “atmet”.
Wie geht das?
Schritt 1: In der Regel findet zwischen dem Unternehmen und der das Unternehmen beratenden Versicherungsvermittlerin bzw. dem Versicherungsvermittler der Entscheidungsprozess darüber statt, dass und in welcher Form der Dotierungsbetrag aufgeteilt werden soll.
Schritt 2: Mit Hilfe der Musterunterlagen des DPF und den Antragsformularen zu Beantragung der Rückdeckungsversicherungen werden die Versorgungszusagen eingerichtet.
Schritt 3: Nachdem die Versicherungsunternehmen die Versicherungspolicen erstellt haben, versendet der DPF die Leistungsausweise und kümmert sich von nun an um Durchführung und Verwaltung der Zusagen in der Anwartschafts- und Rentenphase.