Über uns

Der Deutsche Pensionsfonds e.V. (DPF) wurde im Dezember 2000 mit dem Ziel gegründet, als freie Unterstützungskasse am Markt für betriebliche Altersversorgung unabhängig von Versicherungsgesellschaften eine intelligente Abwicklungsplattform für Unterstützungskassengeschäft anzubieten und verwaltet ausschließlich kongruent rückgedeckte Unterstützungskassenzusagen.

Übrigens: Nur so können Versorgungen auch oberhalb der Grenzen des § 3 Nr. 63 EStG (Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds) vollständig steuerwirksam und – im Gegensatz zur Pensionszusage und zur pauschaldotierten Unterstützungskasse – auch bilanzneutral ausfinanziert werden. 

Wir handeln dabei ausschließlich im Sinne der Unternehmen, in deren Auftrag wir die Zusagen verwalten und durchführen – völlig unabhängig von den Interessen einzelner Versicherungsgesellschaften. Das ist eines der Hauptunterscheidungskriterien im Vergleich zu einer von einer Versicherungsgesellschaft betriebenen Unterstützungskasse.

Genauso wie die Tatsache, dass zur Ausfinanzierung jeder Zusage ein Versicherungsprodukt eines anderen Versicherungsunternehmens gewählt werden kann.

Wir stehen jederzeit als Ansprechpartner für Versicherungsvermittlerinnen bzw. -vermittler, die Unternehmen sowie Versorgungsanwärterinnen und Versorgungsanwärter bei der Entwicklung und Einrichtung von Versorgungskonzepten zur Verfügung. Außerdem verstehen wir uns als Diskussionspartner zu sämtlichen Themen der betrieblichen Altersversorgung – probieren Sie es herzlich gerne aus!

Die vertrieblichen Aktivitäten des DPF werden von der ConceptIF Pensions AG umgesetzt. Sie ist ebenfalls Ansprechpartnerin für Versicherungsgesellschaften sowie für Beraterinnen bzw. Berater und organisiert zusammen mit dem DPF die Durchführung der Versorgungszusagen für die Trägerunternehmen.

Christian Willms
Vorstand Deutscher Pensionsfonds – die überbetriebliche Unterstützungskasse

Erteilung einer Zusage über DPF: so wird es gemacht

Hier finden Sie einen „Schritt für Schritt“-Leitfaden dazu, wie eine kongruent ausfinanzierte Unterstützungskassenzusage über den DPF eingerichtet und umgesetzt wird.

Nachdem klar ist, dass eine Unterstützungskassenversorung über den DPF zugesagt werden soll, können sämtliche Muster-Unterlagen zur Erteilung der Zusage aus dem Formularcenter heruntergeladen werden und müssen nur noch ergänzt werden mit den Unterlagen zur Beantragung der Rückdeckungsversicherungen, die die Zusagen ausfinanzieren sollen.

Und dabei kann JEDER Tarif eines Versicherungsunternehmens, der zusammen mit den Unterlagen des DPF die Voraussetzungen zur Rückdeckung einer Zusage erfüllt, als Finanzierungsinstrument eingesetzt werden.

Der Auswahlprozess findet in der Regel unter Zuhilfenahme von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern mit Spezialkenntnissen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung statt.

Das Unterlagenpaket wird in eingescannter Form komplett an info@deutscher-pensionsfonds.de gesandt oder per Post an Deutscher Pensionsfonds – die überbetriebliche Unterstützungskasse, Barmbeker Str. 2, 22303 Hamburg.

Wir prüfen sämtliche Unterlagen, zeichnen die Rückversicherungsanträge gegen und senden diese an die Versicherungsgesellschaften.

Nach Vorlage der Versicherungspolicen erstellen wir die Leistungsausweise für die Versorgungsanwärterinnen und -anwärter und versenden diese zusammen mit den gegengezeichneten Leistungsplänen und Vereinbarungen.

Von nun an sind wir der erste Ansprechpartner für sämtliche Fragen rund um die Durchführung und Verwaltung der Zusagen in der Anwartschafts- und Rentenphase.

Wichtige Informationen für Vermittlerinnen und Vermittler:

1. Einer gesonderten Vereinbarung zur Nutzung des DPF bedarf es für Vermittlerinnen und Vermittler nicht – der DPF wird direkt vom Trägerunternehmen mit der Durchführung der Zusagen beauftragt.

2. Die Vergütung für die Vermittlung der Rückdeckungsversicherungen erhalten die Vermittlerinnen und Vermittler entweder direkt vom Trägerunternehmen in Form von Honorar oder direkt von den Versicherungsgesellschaften.

Je nach Versicherungsunternehmen, Region, Vertriebsweg oder auch Aktualität der Vereinbarung können Sonderregelungen gelten oder ist ein Nachtrag zur Vereinbarung notwendig. Bitte informieren Sie sich hierzu beim jeweiligen Versicherungsunternehmen.

Das Portfolio-Konzept beim DPF

Das Portfolio-Konzept ermöglicht eine Verteilung des Dotierungsbetrags zur Ausfinanzierung einer Versorgungszusage auf mehrere Zusagen, die mit unterschiedlichen Rückdeckungsversicherungen ausfinanziert werden – die Voraussetzung hierfür bietet der Leistungsplan des DPF.

Das Tantiemen-Modell beim DPF

Mit Hilfe des Tantiemen-Modells kann eine hohe einmalige Tantieme- oder Sonderzahlung in eine Betriebsrentenzusage umgewandelt werden, deren Höhe unabhängig von dem weiteren beruflichen Werdegang bereits heute feststeht – ein lukrativer Tausch.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde bei Personenbezeichnungen teilweise nur die männliche bzw. weibliche Form verwendet. Dies stellt keine Benachteiligung anderer Geschlechter dar. Wenn die männliche bzw. weibliche Personenbezeichnung gewählt wurde, ist dies nicht geschlechterspezifisch, sondern es sind stets auch andere Geschlechtsformen gemeint.