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Hauptwesensmerkmal der kongruent rückgedeckten Unterstützungskasse ist, dass eventuelle finanziellen Risiken, die für das Trägerunternehmen aus der erteilten Versorgungszusage heraus resultieren können, komplett auf Versicherungsunternehmen ausgelagert werden.
Das wird vom DPF sichergestellt, indem die vom Trägerunternehmen erteilten Renten- oder Alterskapitalzusagen, sowie etwaig zugesagte Invaliditätsversorgungen und Hinterbliebenenversorgungen vollständig über garantierte Leistungen aus den hierfür abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen abgesichert werden.
Sprich: Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter erhält eine Zusage in Höhe der garantierten Werte der Rückdeckungsversicherung, die zur Ausfinanzierung ausgewählt wurde. Versprochene Leistung und die tatsächliche Versorgungsleistung sind dadurch bei Eintritt des Versorgungsfalls immer deckungsgleich (kongruent).
UND: Sämtliche darüber hinausgehenden Wertentwicklungen und Überschüsse in der Rückdeckungsversicherung erhöhen die Versorgungszusage der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters.
Der Vertrag zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung wird zwischen dem Trägerunternehmen und dem DPF geschlossen - der DPF wird mit Hilfe dieser Vereinbarung beauftragt die vom Trägerunternehmens erteilten Versorgungszusage(n) durchzuführen und zu verwalten.
Der Leistungsplan wird vom Trägerunternehmen ratifiziert und von dem DPF gegengezeichnet – im Leistungsplan ist definiert, was als zugesagt gilt.
Über die Verpfändungsvereinbarung wird dem Versorgungsanwärter ein erstrangiges Pfandrecht an der Rückdeckungsversicherung eingeräumt. Wir empfehlen den Abschluss einer Verpfändungsvereinbarung aus folgenden Gründen: