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Wie funktioniert das Konzept der kongruent rückgedeckten Versorgung im DPF?

Hauptwesensmerkmal der kongruent rückgedeckten Unterstützungskasse ist, dass eventuelle finanziellen Risiken, die für das Trägerunternehmen aus der erteilten Versorgungszusage heraus resultieren können, komplett auf Versicherungsunternehmen ausgelagert werden.

Das wird vom DPF sichergestellt, indem die vom Trägerunternehmen erteilten Renten- oder Alterskapitalzusagen, sowie etwaig zugesagte Invaliditätsversorgungen und Hinterbliebenenversorgungen vollständig über garantierte Leistungen aus den hierfür abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen abgesichert werden.

Sprich: Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter erhält eine Zusage in Höhe der garantierten Werte der Rückdeckungsversicherung, die zur Ausfinanzierung ausgewählt wurde. Versprochene Leistung und die tatsächliche Versorgungsleistung sind dadurch bei Eintritt des Versorgungsfalls immer deckungsgleich (kongruent).

UND: Sämtliche darüber hinausgehenden Wertentwicklungen und Überschüsse in der Rückdeckungsversicherung erhöhen die Versorgungszusage der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters.

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Vertrag zur Durchführung

Der Vertrag zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung wird zwischen dem Trägerunternehmen und dem DPF geschlossen - der DPF wird mit Hilfe dieser Vereinbarung beauftragt die vom Trägerunternehmens erteilten Versorgungszusage(n) durchzuführen und zu verwalten.

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Leistungsplan

Der Leistungsplan wird vom Trägerunternehmen ratifiziert und von dem DPF gegengezeichnet – im Leistungsplan ist definiert, was als zugesagt gilt.

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Verpfändungsvereinbarung

Über die Verpfändungsvereinbarung wird dem Versorgungsanwärter ein erstrangiges Pfandrecht an der Rückdeckungsversicherung eingeräumt. Wir empfehlen den Abschluss einer Verpfändungsvereinbarung aus folgenden Gründen:

  • zusätzliche Sicherungsmaßnahme für Gesellschafter-Geschäftsführer, die bei Insolvenz des Trägerunternehmens nicht unter den Schutz des PSV a.G. fallen.
  • wichtig für den „automatischen Nullausweis“ in der Anhangsbetrachtung der Handelsbilanz.
  • Vermögenssicherung für alle Versorgungsanwärter bei Insolvenz der Unterstützungskasse.
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